Aus der Homepage der SSJ

Die Saarländische Sportjugend
Die Saarländische Sportjugend (ssj) ist die Jugendorganisation des Landessportverbandes für das Saarland (LSVS). Ihre Mitglieder sind die Jugendorganisationen der 50 im LSVS organisierten Verbände mit ihren rund 2200 Vereinen und rund 175.000 jungen Sportlerinnen und Sportlern bis 27 Jahre - angelehnt an die Definition von jungen Menschen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Die Saarländische Sportjugend ist Träger der Freien Jugendhilfe und Träger für das Freiwillige Soziale Jahr im Sport (FSJ).

Ferienfreizeiten

www.sportjugend-saar.de

Juleica

JULEICA - Was ist das denn?
Juleica heißt ausgeschrieben Jugendleitercard und ist ein bundeseinheitlicher Ausweis, der im Juli 1999 den bisher gültigen Jugendgruppenleiter-Ausweis abgelöst hat. Juleica heißt aber auch gleichzeitig, dass der Karteninhaber eine qualifizierte Ausbildung absolviert hat. Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Interessierte, die sich für zukünftige Aufgaben wappnen möchten, können die Ausbildung absolvieren. Einzige Voraussetzung für die Juleica: das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die Juleica befähigt Teilnehmer, qualifizierte Jugendarbeit zu leisten, und schafft die Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten und öffentlichen Institutionen. Und ganz nebenbei gibt's auch noch eine Menge Vergünstigungen für Juleica-Inhaber, angefangen von Gutscheinen bis hin zu vergünstigten Schwimmbadeintritt.
Wer darf diese Juleica ausbilden? Im Sport ist die Saarländische Sportjugend (SSJ) anerkannter "Träger der Freien Jugendhilfe", und somit auch für diese Qualifizierungsmaßnahme zuständig. Zusätzlich hat jeder Sportfachverband oder Verein die Möglichkeit, Jugendleiter in Absprache mit der SSJ auszubilden. Hierzu können sich Interessenten mit Pia Seel, Referentin für Ausbildungswesen bei der Saarländischen Sportjugend, in Verbindung setzen.
Die nächste Ausbildung ist ab Herbst dieses Jahres modular aufgebaut. Sechs Module gilt es binnen zwei Jahren in beliebiger Reihenfolge zu absolvieren - insgesamt stehen 42 Unterrichtseinheiten auf dem Programm. Verschiedene Ausbildungs-Module aus anderen Bildungsgängen können nach einer entsprechenden Prüfung zum Teil anerkannt werden. Die Juleica ist drei Jahre gültig und kann durch entsprechende Fortbildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen verlängert werden.
Das erste Modul lautet "Pädagogische und psychologische Grundlagen". Hier werden Kenntnisse über die Leitung von Kinder- und Jugendgruppen (z.B. Gruppenphasen, Leitungsverhalten, Motivation von Gruppen), psychologische und physische Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen sowie Informationen über Gruppenkonflikte und mögliche Lösungsstrategien vermittelt. Im zweiten Modul "Präventiver Bereich" sind die Themen Suchtprävention (Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen) und der Umgang mit Aggressions- und Gewaltphänomenen. "Sportorganisation/ Sportverwaltung" als drittes Modul beinhaltet die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit für die Kinder- und Jugendarbeit und die Vermittlung von Kenntnissen über relevante Versicherungen. Das vierte Modul heißt "Rechtsgrundlagen" und soll Jugendbetreuer und -leiter für das Aufsichts- und Haftungsrecht sensibilisieren und auch über das Jugendschutzgesetz aufklären. Als fünftes Modul wird im "Medizinischen Bereich" Erste Hilfe bei Sportverletzungen und während Ferienmaßnahmen geschult.
Praktische Hilfen in den Bereichen Sport und Spielpädagogik werden im abschließenden sechsten Modul vermittelt.
Module:
1. Pädagogische und psycholog. Grundlagen:
Kenntnisse über Leitung von Kinder- und Jugendgruppen (z.B. Gruppenphasen, Leitungsverhalten, Motivation)
Psychische und physische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Gruppenkonflikte und Lösungsstrategien
2. Präventiver Bereich:
Suchtprävention, Suchtgefährdung
Umgang mit Aggressions- und Gewaltphänomenen
3. Sportorganisation/ Sportverwaltung:
Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten
Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit
Kenntnisse über relevante Versicherungen
4. Rechtsgrundlagen:
Aufsichts- und Haftungsfragen
Jugendschutzbestimmungen
5. Medizinischer Bereich:Erste Hilfe bei Sportverletzungen
Verletzungen während Ferienmaßnahmen
6. Praktische Hilfen in den Bereichen:
Sport
Spielpädagogik